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private Arbeitsvermittlung Magdeburg Jobcenter Stellenangebote - avveba.de

Arbeitslosigkeit und Fachkräftemangel sind wiederkehrende Worte auf dem Arbeitsmarkt. Eine Lösung bietet Ihnen unsere private Arbeitsvermittlung! Avveba ist Ihr Spezialist, wenn es um das Finden neuer Arbeitgeber geht. Und auch neue Mitarbeiter stellen wir passgenau für Ihr Unternehmen zur Verfügung.

Wir freuen uns über Ihren Besuch auf unserer Website! Wir haben es uns zur Aufgabe gemacht, Ihr Dienstleister für den Personalbereich zu sein. Sehen Sie sich um und lernen Sie uns näher kennen. Sicher können wir mit unseren Angeboten auch etwas für Sie tun!

Bewerber

bewerberEin sicherer Arbeitsplatz in einem netten Team – das ist der Wunsch eines jeden Bewerbers. Wir vermitteln Sie entsprechend Ihren Qualifikationen an Unternehmen.

Mehr dazu erfahren Sie auf der Seite Leistungen.

Unternehmen

UnternehmenDamit ein Unternehmen auf dem Markt bestehen kann, braucht es kompetente und fachlich ausgebildete Mitarbeiter, die ihr Handwerk verstehen.

Kein Problem für uns: Wir finden für jedes Unternehmen den passenden Angestellten.

Neuregelung zum Vermittlungsgutschein ab 01.04.2012

Neuregelung zum Vermittlungsgutschein ab 01.04.2012

23.09.2011: Bundestag verlängert und verbessert den Vermittlungsgutschein 
Der Bundestag hat am 23.09.2011 im "Gesetz zur Neuregelung arbeitsmarktpolitischen Instrumente" den Vermittlungsgutschein unbefristet verlängert und verbessert.
Die Neuregelungen ab dem 01.04.2012 sind im wesentlichen:

Bezieher von Arbeitslosengeld I können nach dem Ermessen der Arbeitsagentur den Vermittlungsgutschein ab dem ersten Tag der Arbeitslosmeldung erhalten. Nach 6 Wochen Arbeitslosigkeit und Leistungsbezug haben ALG-I-Empfänger einen Rechtsanspruch auf den Vermittlungsgutschein.

Bezieher von Arbeitslosengeld II (Hartz IV) können nach dem Ermessen des Jobcenters / der Optionskommune den Vermittlungsgutschein ohne Wartezeit erhalten.

Nichtleistungsbezieher erhalten erstmals den Vermittlungsgutschein, dieser wird wie für Hartz-IV-Empfänger nach dem Ermessen des Leistungsträgers erteilt. 

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